| Gerhard Dittrich |
| Friedenskamp 27 |
24119 Kronshagen | |
| 0431 - 580 19 30 |
| gerhard.dittrich1@gmx.de |
In einem persönlichen Vorgespräch werden die Wünsche und Vorstellungen des Auftraggebers geklärt. Dabei stelle ich mich jeder Aufgabe, solange sie im Rahmen meiner Möglichkeiten (Bauvolumen, zeitlicher Ablauf) durchführbar ist.
Dieses Gespräch ist die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit. Der Planungsablauf gliedert sich im Wesentlichen wie folgt:
Klären der Aufgabenstellung, Ortsbesichtigung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf und zur Auswahl anderer an der Planung Beteiligter (Baugrund, Statik, Haustechnik etc.)
Vorentwurfszeichnungen einschl. Kostenschätzung, Vorprüfung der Genehmigungsfähigkeit, Grundlagen der Terminplanung
Entwurfszeichnungen einschl. Kostenberechnung, Prüfung der Genehmigungsfähigkeit, erweiterte Terminplanung
Erstellen der Unterlagen für Bauanträge etc., Vorlage bei der Behörde, soweit es sich um genehmigungspflichtige Maßnahmen handelt
Erstellen von Ausführungszeichnungen und Details, Auswahl der Materialien und Ausstattungsdetails
Aufstellen von Leistungsbeschreibungen und -verzeichnissen, Planung der Vergabetermine, Kostenermittlung durch Bepreisung der Leistungsverzeichnisse
Einholen, prüfen und auswerten von Angeboten, Vergabevorschlägen, Kostenkontrolle und Mitwirkung bei der Auftragserteilung
Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Planung, Baugenehmigung, bedingt auch der Tragwerksplanung, Terminplanung, Kostenkontrolle, Rechnungsprüfung, Organisation der Abnahme von Bauleistungen
Betreuung des Objekts innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche, Objektbegehungen vor Ablauf der Verjährungsfristen
Die Honorierung richtet sich nach den Bedingungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Grundlage sind die Baukosten gemäß Kostenberechnung und der Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe. Hierzu enthält die HOAI entsprechende Kosten-/Honoraransätze und Kriterien. Nebenkosten werden je nach erforderlichem Aufwand prozentual vom Honorar hinzugerechnet.